Einen Mietwagen unter 20 mieten und die Welt entdecken
Das Leben steckt voller Abenteuer. Erst recht, wenn Sie jung sind und ferne Länder erkunden möchten. Wenn Sie dabei unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln auf eigene Faust in das Leben eintauchen möchten, dann holen Sie sich am besten einen Mietwagen. Unter 20 ist dies aber nicht immer möglich. Das liegt vor allem daran, dass das Mindestalter zwischen 21 und 25 Jahren variiert. In vielen Fällen ist es aber gegen die Zahlung einer Gebühr möglich, das Mindestalter zu senken.
Ein Auto mieten unter 20 – welche Voraussetzungen gibt es?
Generell gilt, dass Sie für das Anmieten eines Fahrzeugs mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein müssen. Für manche Fahrzeugklassen wie z. B. die Luxusklasse können in bestimmten Regionen auch drei Jahre Führerscheinbesitz gefordert sein. Das Mindestalter variiert also mit den Fahrzeugklassen. So kann für höhere Mietwagenklassen auch ein höheres Mindestalter gefordert sein. Welche Regelungen für Ihr bevorzugtes Fahrzeug gelten, erfahren Sie in den Besondere Mietbedingungen des jeweiligen Mietwagens. Möchten Sie einen Mietwagen unter 20 mieten, informieren Sie sich bitte in den Mietwagenbedingungen, ob eine Senkung des Mindestalters unter 20 Jahre gegen Gebühr möglich ist.
Mindestalter senken und Auto mieten unter 20
Bei Interesse an der Senkung des Mindestalters für Mietwagen gegen Gebühr wenden Sie sich bitte unter +49 (0)89 / 82 99 33 900 an unsere Reservierungsabteilung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Beachten Sie bitte, dass eine Herab- oder Heraufsetzung des Mindest- bzw. Höchstalters online derzeit nicht möglich ist. Eine Alternative ist die Buchung eines sogenanntes „Unter 25-Jahre-Paket“, falls für Ihre Destination verfügbar. Damit können Sie das Mindestalter jedoch auch nur auf 21 Jahre senken; einen Mietwagen unter 20 erhalten Sie damit nicht.
Wenn Sie bei der Abholung Ihres Mietwagens nicht lange warten möchten, empfehlen wir Ihnen unser Premium-Paket. Es enthält eine bevorzugte Behandlung bei der Abholung, die günstige „Rückgabe wie Übernahme“-Tankregelung und vieles mehr.