
Unser Sunny Tipp:
Parken Sie außerhalb dieser Zonen und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Falls Ihr Hotel in einer ZTL liegt, kann Ihr Kennzeichen vorab registriert werden – vorher unbedingt nachfragen.
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Ob Küstenstraße oder Alpenpass – Italien ist wie gemacht für einen Roadtrip mit dem Mietwagen. Damit die Fahrt nicht nur schön, sondern auch stressfrei bleibt, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Verkehrsregeln. Denn 2025 bringt einige wichtige Änderungen mit sich: von strengeren Bußgeldern über neue Blitzer-Regeln bis zur verpflichtenden Reifenwahl. Hier erfahren Sie, was Sie für Ihre Reise wissen müssen – ganz entspannt und auf den Punkt.
Ab 2025 gelten in Italien strengere Vorschriften für Reifen, Handy am Steuer und Umweltzonen. Besonders wichtig: Winterreifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex sind vom 16. Mai bis 15. Oktober verboten – auch bei Mietwagen. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 1.862 € oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt wird härter geahndet: Bereits beim ersten Verstoß drohen bis zu 1.000 € Strafe, beim zweiten sogar Führerscheinentzug. Die Promillegrenze in Italien bleibt bei 0,5 ‰, wird aber strenger kontrolliert – besonders in Urlaubsregionen und an Grenzübergängen:
Die Höchstgeschwindigkeit in Italien richtet sich nach Straßentyp und Fahrerfahrung:
Fahranfänger (unter 3 Jahren Führerscheinbesitz) dürfen auf Autobahnen nur 100 km/h fahren. Wer mehr als 60 km/h zu schnell ist, zahlt bis zu 3.200 € und verliert den Führerschein für ein Jahr.
Gut zu wissen: Blitzer werden ab Juni 2025 mindestens 1 km vorher angekündigt – versteckte Blitzer sind verboten.
In Italien ist es Pflicht, bestimmte Gegenstände im Fahrzeug mitzuführen – auch bei Mietwagen. Dazu gehören:
Die Winterreifenpflicht in Italien ist regional geregelt. In Südtirol etwa gilt sie vom 15. November bis 15. April – unabhängig vom Wetter. Im Aostatal dürfen Sie neben Winterreifen alternativ Sommerreifen mit Schneeketten nutzen.
Wichtig: Zwischen 16. Mai und 15. Oktober sind Winter- und Ganzjahresreifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex verboten. Der sogenannte Speedindex muss mindestens dem im Fahrzeugschein angegebenen Wert entsprechen – sonst drohen Bußgelder bis zu 1.862 € und sogar Fahrzeugbeschlagnahmung.
Allwetterreifen sind nur erlaubt, wenn sie den richtigen Speedindex haben. Im Winter dürfen auch Reifen mit niedrigerem Index gefahren werden – vorausgesetzt, sie sind korrekt gekennzeichnet (z. B. M+S oder Schneeflockensymbol) und ein Hinweisaufkleber ist im Sichtfeld angebracht. Schneeketten sind in bergigen Regionen oft Pflicht – achten Sie auf entsprechende Warnschilder.
Die meisten italienischen Autobahnen sind mautpflichtig. Es gibt keine Vignette, sondern eine streckenabhängige Mautgebühr. Diese wird entweder an Mautstationen bezahlt oder über Systeme wie Telepass oder Videomaut Italien automatisch erfasst.
Wer die Maut in Italien online bezahlen möchte, kann das über offizielle Portale oder Apps tun. Wichtig: Bei Mietwagen vorher klären, ob ein Telepass-Gerät verbaut ist – das spart Zeit an den Mautstellen.
Die genauen Kosten hängen von der Route und Fahrzeugklasse ab. Mit einem Mietwagen der Kategorie „Kompakt“ zahlen Sie in der Regel die Standardtarife. Tipp: Die Maut für Italien lässt sich online berechnen, z. B. über offizielle Seiten wie autostrade.it.
Viele Städte haben sogenannte ZTL-Zonen (Zona a Traffico Limitato) – Umweltzonen, die nur mit Genehmigung befahren werden dürfen. Wer ohne Erlaubnis zum Beispiel in Palermo oder Rom hineinfährt, riskiert Bußgelder ab 80 € – und das bei jeder Einfahrt, denn Kameras erfassen das Kennzeichen automatisch.

Unser Sunny Tipp:
Parken Sie außerhalb dieser Zonen und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Falls Ihr Hotel in einer ZTL liegt, kann Ihr Kennzeichen vorab registriert werden – vorher unbedingt nachfragen.
Überzeugt?
Nein, in Italien wird die Maut streckenabhängig an Mautstellen bezahlt. Eine Vignette wie in anderen Ländern ist nicht erforderlich.
Die Maut kann bar, mit Karte oder über automatische Systeme wie Telepass oder Videomaut bezahlt werden. Alternativ lässt sich die Maut auch vorab online begleichen.
Die Winterreifenpflicht gilt regional, meist vom 15. November bis 15. April. In vielen Regionen – vor allem im Norden und in den Bergen – müssen Schneeketten mitgeführt werden, wenn keine Winterreifen montiert sind. Achten Sie auf entsprechende Schilder oder Hinweise vom lokalen Mietwagenpartner.
Seit Mai 2025 ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nur erlaubt, wenn sie den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsindex erfüllen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 1.862 €.
ZTL-Zonen (Zona a Traffico Limitato) sind verkehrsbeschränkte Bereiche in vielen italienischen Innenstädten, die nur mit Genehmigung befahren werden dürfen. Wer ohne Erlaubnis hineinfährt, riskiert hohe Bußgelder.
Innerorts gilt ein Tempolimit von 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Regen oder Schnee sowie für Fahranfänger gelten reduzierte Geschwindigkeiten.
Bereits ab 11 km/h zu schnell drohen Bußgelder ab 173 €, bei mehr als 60 km/h sogar bis zu 3.382 € und ein Fahrverbot von bis zu einem Jahr. In der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr erhöhen sich die Strafen um ein Drittel.
Ja, bei Heckträgern ist eine rot-weiß gestreifte Warntafel Pflicht, die korrekt angebracht und reflektierend sein muss. Diese Regel gilt auch für Mietwagen und wird streng kontrolliert.
Pflicht sind eine Warnweste für alle Insassen, ein Warndreieck und ein Erste-Hilfe-Set. Bei Fahrradträgern am Heck ist zusätzlich eine Warntafel vorgeschrieben.
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten und wird seit 2025 mit bis zu 1.000 € Bußgeld geahndet. Beim zweiten Verstoß kann sogar der Führerschein entzogen werden.