Autofahrt zum Karneval: Kostüm am Steuer – das sollten Faschingsfans beachten
Hochsaison des Karnevals: Viele starten zwar schon ab 11. November, aber nun steuert die närrische Saison auf ihren Höhepunkt zu. Rund um das Faschingswochenende und Rosenmontag heißt es: Rein ins Kostüm – sei es zum Kinderfasching am Nachmittag, zur Karnevalssitzung am Abend oder zum Straßen-Fasching. Karneval, Fasching oder Fasnet – jede Region, teilweise jeder kleine Ort, hat eigene Begriffe und Traditionen. Nicht selten geht es daher auch fertig verkleidet mit dem Auto zur Feier. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars fasst zusammen, worauf Autofahrerinnen und Autofahrer im DACH-Raum achten sollten, damit die Fahrt im Kostüm sicher bleibt.
Kostüm und Maske im Auto
Das Autofahren mit Kostüm oder Maske ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht die Fahrsicherheit beeinträchtigt. In allen drei Ländern müssen Sicht, Gehör, Bewegungsfreiheit, Reaktionsfähigkeit und die vollständige Kontrolle über das Fahrzeug jederzeit gewährleistet sein. In Deutschland darf das Gesicht nicht vollständig verhüllt sein. Bei Polizeikontrollen gilt: Maske ab zur Identitätsfeststellung. Kommt es infolge einer Maskierung zu einem Unfall, gilt dies als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und führt unter Umständen zu einem Bußgeld von 60 Euro. Zudem drohen Einschränkungen des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit. In Österreich achten Maskierte besonders darauf, dass sich Kostümteile nicht im Fußraum verfangen oder die Pedalbedienung beeinträchtigen. Dieser Hinweis macht natürlich allerorts Sinn. Auch in der Schweiz drohen bei Beeinträchtigung der Fahrsicherheit Bußgelder und rechtliche Konsequenzen – und, wenn die Person am Steuer nicht identifizierbar ist, greift die Halterhaftung. Achtung: Strafbar sind in der Schweiz zudem Amtsanmaßung, etwa durch Verkleidung als Polizist, sowie das Tragen täuschend echter Imitationswaffen.
Kuriose Geschichten und Learnings
Auffällige Verkleidungen am Steuer sorgen immer wieder für besondere Situationen im Straßenverkehr und zeigen, wo rechtliche und sicherheitsrelevante Grenzen verlaufen. Im Netz kursieren zahlreiche Beispiele von Geschichten über kostümierte Autofahrende, teils mitsamt Blitzerfoto oder den erhobenen Strafen. Der einfache Tipp aus diesen Erfahrungen: Ob Helm, Maske oder ausfallender Hut - gerade Faschingsdeko für Kopf und Gesicht gilt es, vor dem Fahren abzunehmen und erst vor Ort wieder zu drapieren.
Musik im Auto: Party-Stimmung ja – aber Warnsignale müssen hörbar bleiben
Musik zur Einstimmung ist im Auto grundsätzlich erlaubt, solange sie Fahrerin oder Fahrer nicht ablenkt und vor allem Warnsignale wie Hupen oder Martinshorn weiterhin zuverlässig wahrnehmbar bleiben. Eine feste Dezibel-Grenze gibt es nicht die konkrete Beeinträchtigung entscheidet. Ist die Musik zu laut, greift ein Verwarngeld von 10 Euro. Drastischere Strafen winken, wenn die Musik Einsatzfahrzeuge übertönt oder andere gefährdet: Dann drohen deutlich höhere Bußgelder, Punkte und im Extremfall ein Fahrverbot. Kommt es infolge überlauter Musik zu einem Unfall, trägt möglicherweise die Fahrerin oder der Fahrer des Partyautos eine Mitschuld, inklusive möglicher Einschränkungen mit dem Versicherungsschutz. Am Beifahrersitz hingegen ist laute Musik über Kopfhörer zulässig, solange es zu keiner Beeinträchtigung am Steuer führt.
Grundsatz, auch in der narrischen Zeit: Alkohol am Steuer bleibt tabu
Unabhängig von Kostüm oder Anlass gilt, dass Alkohol und Autofahren strikt getrennt bleiben. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktionsvermögen, Wahrnehmung und Konzentration deutlich und erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Wer alkoholisiert unterwegs ist, riskiert daher auch hohe Bußgelder, Punkte, Führerscheinentzug oder strafrechtliche Konsequenzen - bei Unfällen drohen zudem massive Probleme mit Versicherungsleistungen.
Sunny Cars ist eines der größten und erfolgreichsten Mietwagenunternehmen in Europa und beschäftigt rund 160 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich. Sunny Cars arbeitet mit lokal und international tätigen Mietwagenpartnern an mehr als 8.000 Mietstationen in über 120 touristischen Zielgebieten zusammen, die nach hohen Qualitäts- und Serviceanforderungen ausgewählt werden. Die Angebote von Sunny Cars garantieren Mietwagenkunden ein Rundum-Sorglos-Paket sowie weitere Wahlleistungen.
