Zwei Kinder schauen aus dem Fenster eines Mietwagens in sonniger Landschaft

Welche Mietwagenversicherung ist sinnvoll und was können Sie ablehnen?

Ein Mietwagen mit Versicherung wirkt auf den ersten Blick unkompliziert: buchen, abholen, losfahren. In der Praxis entstehen Unsicherheiten jedoch häufig an zwei Stellen: beim Vergleich der Angebote und der enthaltenen Leistungen und später am Schalter, wenn Ihnen zusätzliche Absicherungen angeboten werden. Denn Begriffe wie Vollkasko, Diebstahlschutz, Zusatzhaftpflicht oder Selbstbeteiligung klingen vertraut, bedeuten bei Mietwagen aber nicht immer dasselbe wie bei der eigenen Kfz-Versicherung.

Dieser Ratgeber ist bewusst allgemein gehalten, weil Leistungspakete und Begriffe je nach Anbieter, Angebot und Reiseland variieren. Es gibt Angebote, die zentrale Bausteine bereits bündeln und so typische Lücken reduziere. Bei Sunny Cars gibt es etwa das Rundum-Sorglos-Paket.

Damit Sie das Thema Mietwagen und Versicherung verständlich einordnen und vor Ort souverän entscheiden können, bekommen Sie hier eine klare Orientierung. Dazu gibt es Praxisbeispiele und einen kurzen Ablaufplan für den Schadensfall.

Muss der Mietwagen extra versichert werden?

In vielen Angeboten sind Haftpflicht und eine Haftungsreduzierung (CDW/LDW) bereits enthalten. Entscheidend ist, welcher Umfang konkret gilt, insbesondere bei Mietwagen im Ausland. Meist sind Haftpflichtschutz sowie eine Form der Haftungsreduzierung für Schäden am Mietwagen enthalten. Umgangssprachlich wird das oft als „Vollkasko“ bezeichnet. Je nach Tarif gelten dabei Einschränkungen, eine Selbstbeteiligung oder bestimmte Ausschlüsse. Hinweise dazu finden Sie in den Mietbedingungen.

Die wichtigste Regel lautet: Prüfen Sie vor der Reise, welche Bausteine in Ihrer Buchung enthalten sind – und ob sie zu Ihrer Route, der Destination und Ihrem Sicherheitsbedürfnis passen. Wer den passenden Schutz bereits bei der Buchung wählt, erspart sich Diskussionen und spontane Entscheidungen am Schalter.

Welche Mietwagenversicherung ist wirklich sinnvoll?

Für eine erste Orientierung finden Sie hier eine Übersicht mit Einteilung von „unverzichtbar“ bis „optional“. So erkennen Sie schnell, worauf es bei einer Mietwagenversicherung, gerade im Ausland, ankommt.

Must-have Haftpflicht – idealerweise mit Zusatzhaftpflicht

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die mit dem Mietwagen Dritten zugefügt werden – etwa an anderen Fahrzeugen, Eigentum oder Personen. Gerade im Ausland kann die im Mietvertrag enthaltene Deckungshöhe niedriger sein als erwartet. Eine Zusatzhaftpflicht bzw. ein höherer Haftpflichtschutz ist deshalb in vielen Fällen sinnvoll.

Beispiel: Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, können die Kosten sehr hoch werden. Ein ausreichender Haftpflichtschutz ist daher das Fundament Ihrer Absicherung.

Must-have Vollkaskoschutz bei Mietwagen – möglichst ohne Selbstbeteiligung

Unter „Vollkasko“ versteht man bei Mietwagen oft eine Haftungsreduzierung (CDW/LDW). Sie schützt Sie bei Schäden am eigenen Mietwagen, auch dann, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben. Empfehlenswert ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung oder mit klar geregelter Erstattung der Selbstbeteiligung.

Warum dieser Punkt so wichtig ist: Viele typische Urlaubsschäden entstehen nicht durch schwere Unfälle, sondern durch Alltagssituationen – etwa einen Kratzer beim Einparken, einen Rempler am Poller oder eine beschädigte Stoßstange nach engem Rangieren.

Must-have Diebstahlschutz

Ein Diebstahlschutz ist besonders dann relevant, wenn Sie in Regionen unterwegs sind, in denen ein Diebstahlrisiko realistisch ist, oder wenn der Schutz nicht ohnehin Bestandteil der Haftungsreduzierung ist. Prüfen Sie dabei auch, welche Voraussetzungen gelten, zum Beispiel das konsequente Verschließen des Fahrzeugs und die sichere Aufbewahrung des Schlüssels.

Sehr sinnvoll: Abdeckung von Glas, Reifen, Felgen, Unterboden und Dach

Viele Tarife sind im Kern solide, lassen aber ausgerechnet Bereiche aus, die im Reisealltag häufiger betroffen sind: Glas, Reifen, Felgen, Unterboden oder Dach. Wenn diese Teile nicht mitversichert sind, kann selbst ein kleiner Schaden teuer werden.

  • Beispiel 1 – Steinschlag in der Windschutzscheibe: Je nach Mietbedingungen kann der Schaden abgedeckt sein, unter Glas-Ausschlüsse fallen oder eine Selbstbeteiligung auslösen.
  • Beispiel 2 – Reifenplatzer auf der Autobahn: Reifen sind nicht automatisch in jeder „Vollkasko“ enthalten. Ist der Reifenschutz ausgeschlossen, tragen Sie die Kosten für Reifen und oft auch für Serviceleistungen wie Montage oder Abschleppen selbst.

Was ist oft nicht versichert – und wann haften Sie trotzdem?

Auch ein umfangreicher Versicherungsschutz bedeutet nicht automatisch, dass in jeder Situation „alles abgedeckt“ ist. Bestimmte Umstände, Ausschlüsse oder Vertragsregeln können den Schutz einschränken. Genau deshalb lohnt sich hier ein genauer Blick.

Grobe Fahrlässigkeit: Wenn Sorgfaltspflichten deutlich verletzt werden

Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Versicherung Leistungen kürzen oder – abhängig von den Vertragsbedingungen – ablehnen. Gemeint sind Situationen, in denen naheliegende Sorgfaltspflichten in besonderem Maß missachtet werden.

Praxisbeispiel: Ein verlorener Schlüssel ist häufig nicht über die „Vollkasko“ bzw. die Haftungsreduzierung abgedeckt. Kritisch kann es werden, wenn der Schlüsselverlust im Zusammenhang mit einem Mietwagen-Diebstahl steht. Je nach Umständen kann das als grob fahrlässig bewertet werden – mit entsprechendem Kostenrisiko.

Falschbetankung: Häufig kein Versicherungsschutz

Falschbetankung wird in vielen Fällen als Bedien- bzw. Betriebsschaden eingeordnet und ist deshalb oft nicht über eine Kasko oder Haftungsreduzierung abgesichert. Ob und in welchem Umfang etwas übernommen wird, hängt von den konkreten Bedingungen ab. Gerade weil Falschbetankung kein seltenes Missgeschick ist, sollten Sie die Regelung dazu kennen.

Wichtig im Ernstfall: Wenn Sie falsch getankt haben und es rechtzeitig bemerken, starten Sie den Motor nicht. Kontaktieren Sie stattdessen sofort den lokalen Mietwagenpartner und folgen Sie den Anweisungen. So lassen sich Folgeschäden vermeiden – und damit auch unnötige Zusatzkosten.

Vertragsverstöße: Typisch ist der nicht eingetragene Fahrer

Ein häufiger Fehler ist, dass Personen fahren, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind. Versicherungsschutz gilt in der Regel nur für den Hauptfahrer und die offiziell hinterlegten Zusatzfahrer. Auch wer „nur kurz“ fährt, ist dann nicht abgesichert.

Versicherung beim Mietwagen: So funktioniert die Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall gemäß Mietbedingungen selbst tragen. In der Praxis heißt das häufig: Der lokale Mietwagenpartner kann die Summe zunächst von der Kaution einbehalten oder von der hinterlegten Kreditkarte abbuchen – abhängig vom Schaden und den Regelungen im Mietvertrag.

„Ohne Selbstbeteiligung“: Welche gängigen Modelle gibt es?

  1. Direkt ohne Selbstbeteiligung: Im Schadenfall wird keine Selbstbeteiligung fällig.
  2. Erstattung der Selbstbeteiligung: Der lokale Mietwagenpartner belastet zunächst Ihre Kreditkarte. Anschließend wird der Betrag über den Anbieter bzw. Vermittler erstattet – sofern die Bedingungen das für den konkreten Schaden vorsehen.

Beide Varianten können sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass Sie vorab wissen, welches Modell Sie gebucht haben und welche Schäden konkret eingeschlossen sind (z. B. ob Glas/Reifen/Unterboden mit abgedeckt sind). Die Details finden Sie in den Mietbedingungen.

Was passiert vor Ort am Schalter?

Am Schalter kann es vorkommen, dass Ihnen Zusatzleistungen angeboten werden – mal ganz routiniert, mal mit etwas mehr Nachdruck. Häufig geht es um „Upgrades“ oder zusätzliche Versicherungen mit Bezeichnungen wie „Premium Protection“, „Super Cover“ oder „Glass & Tyres“.

Orientieren Sie sich an folgender Regel: Wenn Sie bereits einen umfangreichen Schutz gebucht haben, schließen Sie vor Ort nichts doppelt ab. Es besteht kein Grund, denselben Schutz erneut abzuschließen. Gerade wenn Sie zum ersten Mal einen Mietwagen übernehmen, hilft es, Ihre Buchungsunterlagen griffbereit zu haben und die enthaltenen Leistungen klar zu benennen.

So bleiben Sie souverän (ohne sich auf Diskussionen einzulassen)

  • „Danke, ich möchte den Mietvertrag genau wie gebucht – ohne zusätzliche Leistungen.“
  • „Ich habe den Versicherungsschutz bereits über meine Buchung geregelt.“
  • „Bitte geben Sie mir das Angebot schriftlich, ich entscheide nach Prüfung.“

Wichtig: Unterschreiben Sie nur, was Sie verstanden haben. Zusätzliche Leistungen sind freiwillig – auch dann, wenn sie als „empfohlen“ oder „notwendig“ dargestellt werden.

Wie hilft das Rundum-Sorglos-Paket von Sunny Cars am Schalter?

Wenn Sie über Sunny Cars buchen, kann das vor allem am Schalter Orientierung geben: Das Rundum-Sorglos-Paket ist darauf ausgelegt, wesentliche Leistungen bereits vorab abzudecken. So können Sie zusätzliche Angebote vor Ort besser einordnen und bei Bedarf ablehnen, wenn sie keinen echten Mehrwert bieten. Eine Übersicht der enthaltenen Leistungen im Rundum-Sorglos-Paket finden Sie hier.

Warum müssen Zusatzfahrer im Mietvertrag stehen?

Wenn mehrere Personen mit dem Mietwagen fahren sollen, muss jeder Zusatzfahrer schriftlich in den Mietvertrag aufgenommen werden. In der Praxis bedeutet das meist: Der Zusatzfahrer muss bei der Abholung vor Ort sein, sich ausweisen und den Mietvertrag mit unterzeichnen. Andernfalls besteht für den Zusatzfahrer kein vollständiger Versicherungsschutz über die gebuchten Leistungen.

Mini-Ablaufplan im Schadensfall: Was tun – in welcher Reihenfolge?

Niemand beschäftigt sich gern im Voraus mit einem Schadensfall. Wenn es doch passiert, hilft ein klarer Ablauf, um nichts zu vergessen.

  1. Sicherheit geht vor: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Bei Verletzten den Notruf wählen.
  2. Dokumentation: Fotos machen (Schäden, Position, Umgebung), Daten der Beteiligten notieren, Kennzeichen festhalten und – wenn möglich – Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen.
  3. Polizei einschalten, wenn erforderlich: Bei Personenschäden, Diebstahl oder unklarem Hergang sollte die Polizei informiert werden. Das gilt auch, wenn es der lokale Mietwagenpartner verlangt.
  4. Lokalen Mietwagenpartner kontaktieren: Den Schaden wie vorgegeben melden und den Anweisungen folgen (z. B. Abschleppen, Werkstatt, Ersatzfahrzeug).
  5. Unterlagen aufbewahren: Schadensbericht, Quittungen, Polizeiprotokoll und alle relevanten Dokumente sichern – das ist besonders wichtig für die Erstattung der Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen zu Mietwagen und Versicherung

Brauche ich für den Mietwagen im Ausland eine separate Versicherung?

Nicht zwingend. In vielen Fällen sind Haftpflicht, Haftungsreduzierung (CDW/LDW) und Diebstahlschutz bereits über die Buchung abgedeckt. Dann brauchen Sie keine separate Zusatzversicherung. Bei Sunny Cars sind diese Bausteine zum Beispiel im Rundum-Sorglos-Paket gebündelt.

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei Mietwagen?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen – sie ist in den Mietbedingungen festgelegt. Je nach Buchung ist sie entweder direkt auf 0 € reduziert oder wird nachträglich erstattet. Bei Sunny Cars ist die Erstattung der Selbstbeteiligung Teil des Rundum-Sorglos-Pakets.

Was passiert, wenn der Mietwagen gestohlen wird?

Melden Sie den Diebstahl sofort der Polizei und lassen Sie sich eine Bestätigung bzw. ein Protokoll geben. Informieren Sie anschließend den lokalen Mietwagenpartner und sichern Sie alle Unterlagen, damit der Fall schnell bearbeitet werden kann. Der Diebstahlschutz greift dann entsprechend der Mietbedingungen.

Bei Sunny Cars ist Kfz-Diebstahlschutz im Rundum-Sorglos-Paket enthalten. Details stehen in den Unterlagen.

Deckt der Vollkaskoschutz bei Mietwagen auch Schäden am Dach, Unterboden oder bei Steinschlag ab?

Nicht automatisch. Gerade Dach, Unterboden, Glas oder Reifen sind bei Mietwagen häufig gesondert geregelt. Prüfen Sie deshalb die Bedingungen Ihrer Buchung. Bei Sunny Cars sind diese Bereiche (inkl. Ölwanne und Kupplung) mit abgedeckt.

Bin ich bei falscher Betankung abgesichert?

Falschbetankung ist bei Mietwagen häufig ausgeschlossen oder nur in bestimmten Konstellationen abgedeckt. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, ergibt sich aus den Bedingungen Ihrer Buchung. Im Zweifel hilft ein Blick in die Unterlagen oder eine kurze Rückfrage beim lokalen Mietwagenpartner.

Muss ich vor Ort am Schalter noch zusätzliche Versicherungen abschließen?

Wenn Ihre Buchung bereits einen umfassenden Schutz enthält, brauchen Sie am Schalter normalerweise keine zusätzlichen Versicherungen. Vergleichen Sie angebotene Extras einfach mit Ihren Buchungsunterlagen – so sehen Sie schnell, ob es wirklich einen Mehrwert gibt.

Bei Sunny Cars sind die enthaltenen Leistungen im Rundum-Sorglos-Paket klar benannt und lassen sich deshalb besonders einfach abgleichen.

Benötigt ein Zusatzfahrer eine eigene Versicherung?

Nein. Wichtig ist, dass der Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen ist. Dafür muss er bei der Übergabe meist vor Ort sein, sich ausweisen und den Mietvertrag mit unterschreiben – sonst besteht für ihn kein Versicherungsschutz.

Bekomme ich die Selbstbeteiligung wirklich zurück?

Wenn Ihre Buchung eine Erstattung der Selbstbeteiligung vorsieht, bekommen Sie den Betrag nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zurück. In der Praxis brauchen Sie dafür in der Regel Schadensbericht, Belege und ggf. ein Polizeiprotokoll. Wer das Thema möglichst einfach halten möchte, wählt am besten vorab ein Angebot ohne Selbstbeteiligung oder mit klar geregelter Erstattung.

Was mache ich, wenn ich einen Kratzer am Mietwagen erst nach dem Parken entdecke?

Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Umgebung, ggf. Zeugen) und melden Sie ihn dem lokalen Mietwagenpartner. Bewahren Sie alle Unterlagen auf. Sie werden für die Abwicklung und eine mögliche Erstattung der Selbstbeteiligung benötigt.