Ab in den Weihnachtsurlaub: Straßenregeln in Deutschland, Österreich, der Schweiz und ihre Unterschiede

Winterliches Allgäu, österreichische Kaisergebirge oder die Berge der Eidgenossen: Der Weihnachtsurlaub steht bevor und in anderen Ländern gelten bekannterweise zum Teil andere Sitten. Straßenregeln werden nicht nur hinsichtlich Geldstrafen oder Punkten in Flensburg relevant, sondern sind auch ausschlaggebend für ein sicheres Fahrerlebnis. Zu einer Jahreszeit, in der es viele nach Süddeutschland, Österreich und in die Schweiz zieht, gibt der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars einen Überblick über Straßenregeln und ihre Unterschiede.

Die Deutsche Straßenverkehrsordnung

In der Gewohnheit des Alltagstrotts und täglichen Fahrens gerät leicht in Vergessenheit, dass es an gesetzlichen Feiertagen besondere Verkehrsregelungen gibt. In Deutschland herrscht beispielsweise ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über siebeneinhalb Tonnen sowie Anhänger hinter dem LKW. Zum Jahresende hin betrifft das die zwei Weihnachtsfeiertage und den ersten Januar.

Im Winter und bei schlechtem Wetter gelten in Deutschland zusätzliche Regeln. Bei einer Sichtweite von unter 50 Metern – sei es aufgrund von Nebel, Schneefall oder Regen – heißt es nicht schneller als 50 Stundenkilometer zu fahren. Falls jedoch generell eine geringere Geschwindigkeitsbegrenzung vorherrscht, zählt natürlich diese. Zusätzlich gilt: Wenn Nebel, Schneefall oder Regen erheblich die Sicht beeinträchtigen, ist auch bei Tag mit Abblendlicht zu fahren. Grundsätzlich erlauben die Straßenregeln das Anschalten der Nebelscheinwerfer eines Fahrzeugs nur bei einer Sichtweite kürzer als 50 Meter. Mit Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigen Umständen immer maximal 50 Kilometer pro Stunde.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, dafür aber eine situative. Diese beschränkt die Fahrt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf Fahrzeuge mit Winterreifen. Im Volksmunde gilt darüber hinaus die Faustregel von Oktober bis Ostern (O bis O). Diese hat rechtlich jedoch keine Relevanz.

Zusätzlich zu den regulären Straßenschildern gibt es mancherorts extra Beschilderungen für winterliche Witterungsverhältnisse. Rote Dreiecke stehen wie gewöhnlich für ein achtsames Fahrverhalten, sei es aufgrund von Schnee- und Eisglätte, Schleudergefahr bei Nässe und Schmutz oder einem erhöhten Aufkommen von Splitt und Schotter. Ein Autoreifen mit Schneeketten auf einem runden, blauen Schild weist darauf hin, entsprechende Ketten zu verwenden. In Skigebieten zeigt zudem ein weißes rechteckiges Verkehrsschild eine Person auf Skiern. Das bedeutet vermehrte Aufmerksamkeit hinter dem Steuer, da Wintersportler die Möglichkeit haben, diese Straße zu nutzen. Gegebenenfalls ist die Regelung mit einer Beschriftung wie „9-17 Uhr“ zeitlich begrenzt, vorsichtig fahren empfiehlt sich jedoch ganztags.

Straßenregeln in Österreich

Auch wenn das Alpenland sowohl kulturell als auch geographisch nah an Deutschland liegt, heißt es bei einer Fahrt in das Nachbarland zum Teil andere oder weitere Regeln zu beachten. Ähnlich, aber nicht ganz gleich, sind die Regelungen an Wochenenden. Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht des LKWs oder des Anhängers mehr als dreieinhalb Tonnen beträgt, ist das Befahren an Samstagen von 15 bis 24 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 00 bis 22 Uhr verboten.

Bezüglich der Höchstgeschwindigkeit gilt im Ortsgebiet nicht schneller als 50, auf Autobahnen maximal 130 Stundenkilometer. Landstraßen liegen dazwischen mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern am Tacho. Ausnahmen stellen Straßen mit Beschilderungen dar, die höhere oder niedrigere Geschwindigkeiten anzeigen.

Trotz Schnee und alpiner Umgebung ist die Ausübung von Wintersport auf Straßen in Ortsgebieten sowie auf Bundes-, Landes- und Vorfahrtsstraßen verboten. Zumindest, solange keine Sperrung vorliegt für genau diese Nutzung, oder der Witterungsverhältnisse das Befahren unmöglich machen. Zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt zudem eine Winterreifen- und zum Teil auch Schneekettenpflicht. Ein ähnliches Schild wie in Deutschland weist auf letzteres hin. Zusätzlich warnt eine schwarze Schneeflocke auf weißem, rechteckigem Hintergrund vor Schnee und Glätte.

Das gilt auf Schweizer Straßen

Auch wenn es in Deutschland viele aus eigener Entscheidung machen, in der Eidgenossenschaft herrscht eine Lichtpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrerinnen und -fahrer auch tagsüber das Licht des Fahrzeugs einzuschalten haben. Bezüglich der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in der Schweiz etwas andere Regeln als in Deutschland: Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt das Limit bei 50, außerhalb bei 80 Stundenkilometern. Auf Schnellstraßen nehmen Fahrerinnen und Fahrer spätestens bei 100 und auf Autobahnen bei 120 Kilometern die Stunde den Fuß vom Gas.

Auch beim Parken tickt die Schweiz anders als Deutschland. Es gibt weiße Zonen mit Parkuhren, die eine Zeitbegrenzung anzeigen. In blau gekennzeichneten Gebieten hingegen parken Fahrerinnen und Fahrer zeitlich begrenzt ohne Bedenken mit Nutzung der blauen Parkscheibe. Ein Zusatz sind rote und gelbe Markierungen. Auf einem rot bemalten Parkplatz lässt sich ein Fahrzeug kostenlos bis 15 Uhr abstellen, während gelbe Zonen Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze ausweisen.

Zusätzlich gilt in der Schweiz eine Vignettenpflicht. Diese ist mit 40 Franken gar nicht so günstig - dem aktuellen Wechselkurs entsprechend sind es etwa 40 Euro -, gilt dafür aber etwas mehr als ein Jahr. Es lohnen sich also mehrere Ausflüge innerhalb eines Jahres. Das Fahren mit Winterreifen ist in der Schweiz im Vergleich zu Österreich keine Pflicht. Für Autofahrerinnen und -fahrer gilt jedoch die Regel, immer in der Lage zu sein, das Auto zu beherrschen – wobei Winterreifen in der kalten Jahreszeit definitiv helfen.

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Über Sunny Cars

Sunny Cars ist eines der größten und erfolgreichsten Mietwagenunternehmen in Europa und beschäftigt rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich. Sunny Cars arbeitet mit lokal und international tätigen Fahrzeugflottenanbietern an mehr als 8.000 Mietstationen in über 120 touristischen Zielgebieten zusammen, die nach hohen Qualitäts- und Serviceanforderungen ausgewählt werden. Die Angebote von Sunny Cars garantieren Mietwagenkunden einen Premium Rundum-Sorglos-Schutz, und auch weitere Sonderleistungen sind bei Sunny Cars bequem und einfach erhältlich.

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Alena Wasmer
Alena Wasmer
Director of Marketing DACH