Glasschäden, Reifenpannen und kaputte Scheiben: Typische Schadensfälle bei Ferienautos und Tipps zu den To-dos im Schadensfall
Im Urlaub zählt vor allem eines: Entspannung. Doch unterwegs in der Feriendestination läuft nicht immer alles nach Plan. Das zählt auch für Fahrten mit dem Mietwagen – schon schnell entsteht dann einmal ein kleiner Kratzer oder Delle am Auto. Und als wäre der Ärger über die Unaufmerksamkeit oder das Missgeschick nicht schlimm genug, beginnt danach erst der Prozess, um den Schadensfall zu regeln. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars, der selbst ausnahmslos immer ein umfassendes Rundum-Sorglos-Paket inkludiert, gibt Einblick in das Thema Schadensfälle und klärt auf, worauf Reisende schon vorab sowie im Schadensfall achten sollten.
Häufigkeit von Schadensfällen
Die gute Nachricht voraus: Nur in etwa eineinhalb Prozent* aller Mietwagenanmietungen kommt es zu einem Schadensfall. Glückliche 98,5 Prozent aller Urlauberinnen und Urlauber geben somit ihren Ferienflitzer im gleichen Zustand zurück, wie sie ihn bekommen haben. Das Risiko scheint somit gering, was zahlreiche Reisende dazu verleitet, auf einen prüfenden Blick auf die vertraglichen Regelungen zu verzichten. Doch im Fall der Fälle
sind diese Details entscheidend, wenn es um die Abwicklung und entstehende Kosten geht.
Stichwort Vollkaskoschutz
Eine inkludierte Vollkaskoversicherung gehört bei vielen Autovermietern zu den Standards. Doch entscheidet hier das kleine Wort „Selbstbeteiligung“ über mögliche Kosten im Schadensfall: Denn eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter stets auf zumindest anteiligen Kosten sitzen bleiben. Die Summe liegt dabei teils über dem eigentlichen Mietpreis und entspricht häufig der Höhe der hinterlegten Kaution, die dann einbehalten wird. Steht hingegen im Vertrag der Zusatz „Vollkaskoschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung“, kommt diese Summe auch bei Schäden zurück aufs Konto.
Typische Schadensarten im Mietwagenurlaub*
Der Klassiker: Die Maße des fremden Autos falsch eingeschätzt, schon rumpelt es beim Einparken. Kleine Malheurs mit Blech- oder Karosserieschäden ohne Beteiligung weiterer Personen gehören zu den häufigsten Schäden. Meist entstehen sie durch Anstoßen oder versehentliches gegen etwas fahren. Lackschaden, Kratzer oder Dellen entstehen zudem auch bei Unfällen mit anderen Autos. Darüber hinaus gehören Reifenschäden sowie Windschutzscheibenschäden durch Steinschlag zu den häufig auftretenden Schadensarten. Sonderfälle umfassen Schäden an der Kupplung und am Unterboden. „Grob fahrlässiges Verhalten ist eine absolute Ausnahme. Wenn sich Reisende bezüglich eines Autoschadens bei uns melden, waren die Ursachen häufig ungewohnte Straßenführungen oder schlechte Sichtverhältnisse. Manchmal ist dann trotz einer vorsichtigen Fahrweise nichts mehr zu machen. Glücklicherweise hören wir nur sehr selten, dass auch Personen zu Schaden kommen“, erklärt Thorsten Lehmann, Geschäftsführer von Sunny Cars.
Kostenübernahme von Schadensfällen
Welche Schäden am häufigsten entstehen, lässt sich auch gut daran ablesen, für welche Kostenblöcke der Autovermieter im Hintergrund aufkommt. Gemessen an der Summe in Euro ergibt sich bei Sunny Cars folgende Auswertung* an erstatteten Kosten:
1. Erstattung der Selbstbeteiligung
2. Glasschäden
3. Reifenschäden
4. Schadenbearbeitungsgebühren
5. Abschleppkosten
6. Schäden am Unterboden
7. Schäden Dritter
8. Schäden an der Kupplung
9. Kulanz
10. Autoschlüssel
To-dos im Schadensfall
Delle, Steinschlag, Lackschaden: Betroffene Mietwagenreisende müssen im Schadensfall unverzüglich den lokalen Mietwagenpartner und die Polizei informieren – insbesondere dann, wenn dies laut den besonderen Mietbedingungen erforderlich ist. Das gilt meist für Fälle von Einbruch, Diebstahl oder wenn Dritte am Unfall beteiligt sind. Anschließend ist ein Schadensbericht zu erstellen und mit einer genauen Beschreibung an den Vertragspartner, den Mietwagenanbieter, zu melden. Danach geht es – soweit möglich - mit dem leicht beschädigten Wagen weiter oder Reisende erhalten einen Ersatzwagen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt die Schadensabrechnung direkt vom Mietwagenpartner vor Ort an den Reisenden. Falls zu diesem Zeitpunkt die genauen Kosten noch nicht feststehen, wird zunächst ein Gutachten erstellt. Die Berechnung der Schadenssumme an die Kundin oder den Kunden erfolgt dann etwas später. Um im nächsten Schritt die Rückerstattung durch den Anbieter in die Wege zu leiten, reichen Reisende alle erforderlichen Dokumente wie Polizeiberichte, Schadensberichte, Rechnungen, Mietvertrag und Fotos dort ein. Nach Prüfung und Abwicklung mit den Versicherungen erstatten seriöse Anbieter, sofern keine Vertragsverstöße vorliegen, die entstandenen Kosten sowie – wenn laut Vertrag überhaupt eine anfällt – die Selbstbeteiligung oder die Kaution innerhalb von sieben bis 14 Tagen zurück auf das Konto der Reisenden. Verzögerungen treten in der Regel nur dann auf, wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen zur Klärung einzelner Sachverhalte notwendig sind. In solchen Fällen kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Sunny Cars empfiehlt daher, bereits beim ersten Einreichen auf Vollständigkeit aller Unterlagen zu achten. So lässt sich die Bearbeitungszeit minimieren und eine schnelle Rückerstattung gewährleisten.
*Alle Auswertungen bezogen auf die Anmietungen bei Sunny Cars im vergangenen Geschäftsjahr
Sunny Cars ist eines der größten und erfolgreichsten Mietwagenunternehmen in Europa und beschäftigt rund 160 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich. Sunny Cars arbeitet mit lokal und international tätigen Mietwagenpartnern an mehr als 8.000 Mietstationen in über 120 touristischen Zielgebieten zusammen, die nach hohen Qualitäts- und Serviceanforderungen ausgewählt werden. Die Angebote von Sunny Cars garantieren Mietwagenkunden ein Rundum-Sorglos-Paket sowie weitere Wahlleistungen.
