Schaden am Mietwagen - was nun?
Sollten Sie in Ihrem Mietwagenurlaub einen Schaden verursachen, bewahren Sie erst einmal Ruhe und befolgen Sie diese Schritte:
Nehmen Sie sofort mit dem Fahrzeugflottenanbieter Kontakt auf und schildern Sie den Vorfall.
Wenn eine andere Partei in die Situation verwickelt ist, benötigen Sie zur Erstattung der Selbstbeteiligung einen Polizeibericht.
Sobald Sie wieder zu Hause sind, können Sie über unser Schadensmeldungsformular unter Kontakt problemlos die Erstattung der vor Ort abgerechneten Selbstbeteiligungskosten anfordern. Dies gilt auch für Schäden an Glas, Dach, Reifen oder Unterboden (inkl. Ölwanne und Kupplung) Ihres Mietwagens. Mit welchen weiteren Leistungen Sie bei uns rechnen können, erfahren Sie hier. Um Ihnen den Schaden ersetzen zu können, benötigen wir die folgenden Unterlagen: Einen Zahlungsnachweis, Ihren Mietvertrag sowie gegebenenfalls die Schadensberichte des Fahrzeugflottenanbieters vor Ort und der Polizei.
Bei einem Schaden oder einem Unfall wird Ihnen der örtliche Fahrzeugflottenanbieter die eigene Selbstbeteiligung bzw. Kosten zum Beispiel für Glas-, Dach-, Reifen-, Unterboden-, Ölwannen- oder Kupplungsschäden des Mietwagens in Rechnung stellen. Im Schadensfall wird Ihnen die Selbstbeteiligung von Sunny Cars erstattet, sofern der Schaden nicht gemäß unserer Mietbedingungen ausgeschlossen oder durch Missachtung der Besonderen Mietbedingungen entstanden ist.